Die Bocholter Linke begrüßt die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gegen den von Schwarz-Gelb festgelegten Termin der Kommunalwahl. Das höchste Gericht des Landes hat damit den Bestrebungen eine Abfuhr erteilt, die Kommunalwahl viereinhalb Monate vor dem Ende der Wahlperiode durchzuführen, um vor allem der FDP bessere Startchancen zu verschaffen.
Nach Auffassung der Linken sollte der Termin der Kommunalwahl nun auf den Termin der Bundestagswahl am 27. September werden.
"Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich", so Linke-Pressesprecher Rainer Sauer. "Es kann nicht angehen, dass eine nicht mehr legitimierte Mehrheit in den Kommunalparlamenten noch viereinhalb Monate nach der Wahl Entscheidungen treffen kann. Wir hoffen, dass die Landesregierung nun nicht neue Winkelzüge versucht, um durch einen Extra-Wahltermin die bei der Bundestagswahl zu erwartende hohe Wahlbeteiligung zu umschiffen. Es wäre ein unglaublicher Vorgang, wenn die Landesregierung weiter versucht, die Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen möglichst niedrig zu halten."
Ein Extra-Termin für die Kommunalwahl in Bocholt und anderswo würde die öffentlichen Kassen in NRW mit Millionen von Euro empfindlich belasten. Eine Stadt wie Bocholt müsste nach eigener Schätzung mehrere Hunderdtausend Euro zusätzlich einplanen.
"Das dritte Mal in Folge ist ein Gesetz von Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) jetzt am Verfassungsgericht gescheitert", so Rainer Sauer weiter. "Erst das Gesetz zur Online-Untersuchung von privaten Computern, dann die Einführung einer neuen Sperrklausel für die Kommunalwahlen und jetzt die Vorverlegung der Kommunalwahl – alle diese Gesetze waren verfassungswidrig. Ein Landesinnenminister, der nicht in der Lage ist, verfassungsgemäße Gesetze vorzulegen, ist aus unserer Sicht nicht mehr tragbar. Herr Wolf sollte seinen Hut nehmen!"