DIE LINKE.
Wenn Sie die Arbeit der Bocholter LINKEN durch einen finanziellen Beitrag unterstützen wollen, so können Sie das durch Überweisung auf unser Konto bei der Stadtsparkasse Bocholt tun:
DIE LINKE. Kreisverband Borken
Konto: 153 684
BLZ: 428500 35
Stadtsparkasse Bochum
Kennwort: Wahlkampfspende für Bocholt
Bitte geben Sie bei allen Spenden jeweils Ihren Namen, Vornamen und die Anschrift an.
Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gern Spendenbescheinigungen aus.
Vielen Dank!
Ihr Stadtverband Bocholt
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Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.